Wir über uns

 

Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden

• Gesetze

• Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften

• Tarifverträge

• Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber

eingehalten werden.

Die Aufgaben und Rechte eines Betriebsrates ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (kurz BetrVG).


Überwachungsaufgaben
Die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

 

Schutzaufgaben

Schutz und Unterstützung durch den Betriebsrat bei der Abwehr von Nachteilen. Für alle Arbeitnehmer, aber vor allem besonders für schutzbedürftige Personengruppen.

 

Gestaltungsaufgaben

Im Interesse der Belegschaft tätig werden und agieren. Eigene Vorschläge machen, Anregungen aus der Belegschaft aufgreifen - alle betrieblich relevanten Themen können aufgegriffen werden.

 

 

Der Betriebsrat hat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.

Beteiligungsrechte des Betriebsrates:

 

Soziale Angelegenheiten
• Betriebliche Ordnung und Verhalten
• Arbeitszeit
• Auszahlung von Entgelten
• Urlaub
• Kontrolle durch technischen Anlagen
• Sozialeinrichtungen
• Lohngestaltung
• Veresserungs vorschläge
• Gruppenarbeit

 

Arbeits-, Umwelt-, Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung
• Allgemeine Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz
• Humanisierung der Arbeit
• Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung

 

Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung
• Personalplanung
• Beschäftigungssicherung
• Beurteilung
• Berufsbildung
• Einstellungen
• Eingruppierungen
• Versetzungen
• Umsetzungen
• Kündigungen

 

 

Wir können euch in unterschiedlichster Form beraten, informieren und unterstützen.
Ebenso stehen wir als Vermittler und Begleiter bei Gesprächen zur Verfügung.
Dabei nehmen wir unterschiedliche Rollen ein:

Auskunftsperson, zum Beispiel bei Fragen nach der richtigen Eingruppierung oder bei Kündigungsfristen

• Berater, z.B. bei arbeitsrechtlichen Fragen oder in betrieblichen Angelegenheiten (z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz)

Vermittler bei unterschiedlichen Interessen oder bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern
Seelsorger für Beschäftigte, die einfach etwas loswerden wollen und jemanden brauchen, der ihnen zuhört
Unterstützer bei der Geltendmachung von Rechtsansprüchen und bei personellen Einzelmaßnahmen (z.B. bei der  

   Versetzung oder einer Kündigung eines Mitarbeiters)
Begleiter, z.B. bei Gesprächen mit Vorgesetzten oder der Geschäftsführung

 

 

Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht sich zu beschweren
• bei Benachteiligung
• ungerechter Behandlung
• sonstiger Beeinträchtigung

Beschwerden können direkt an den Arbeitgeber  oder an den Betriebsrat gerichtet werden.

Dies gilt auch für Verbesserungsvorschläge.
Arbeitnehmer haben das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die ihre Person betreffen, gehört zu werden,

Stellung zu nehmen und Vorschläge zu machen.
Arbeitnehmer können ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.

 

 

Grundsätze der Betriebsratsarbeit
Pflicht zur Verschwiegenheit. Diese bezieht sich u.a. auf:
• Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
• Personalangelegenheiten
• bei Arbeitnehmerbeschwerden

Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt.
Den Betriebsratsmitgliedern dürfen aus ihrer Betriebsratsarbeit weder Vorteile noch Nachteile entstehen.

 


Der Betriebsrat hat bestimmte Pflichten zu erfüllen, z.B.:
• Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs
• Teilnahme an Betriebsratssitzungen
• Teilnahme an den sog. Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber